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  • 07.03.2011 | Lohnsteuer

    Falsche Bescheinigungen: Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

    Viele Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 weisen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei freiwillig in der GKV krankenversicherten Arbeitnehmern zu niedrig aus. Bei den „Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung“ (Nr. 25) und den „Arbeitnehmerbeiträgen zur sozialen Pflegeversicherung“ (Nr. 26) ist nicht der gesamte Beitrag bescheinigt, sondern nur der jeweilige Arbeitnehmeranteil. Das BMF hatte Anfang Februar verlangt, dass Arbeitgeber eine Korrektur durchführen müssen. Am 23. Februar 2011 ist es zurückgerudert: Arbeitgeber müssen nun doch keine korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen 2010 übermitteln. Das BMF hat vielmehr bekannt gegeben, dass die Finanzämter den fehlerhaften Ausweis in den Zeilen 25 und 26 im Rahmen der Einkommensteuererklärung erkennen und die zu geringen Beträge automatisch korrigieren werden. Die Arbeitnehmer sollten aber in ihren Einkommensteuerbescheiden 2010 prüfen, ob die Korrektur auch tatsächlich vorgenommen wurde.  

    Praxishinweis: Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie deshalb, auch ohne dazu verpflichtet zu sein, fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 korrigieren und Betroffenen den korrigierten Ausdruck zukommen lassen. Denn die Prüfung durch den Arbeitnehmer selbst gestaltet sich
    - ohne Berichtigung und korrekten Ausdruck - schwierig. Er kann anhand seines Einkommensteuerbescheids letztlich nur schwer ersehen, ob wirklich der volle Beitrag vom Finanzamt berücksichtigt wurde, wenn er keinen Nachweis/Ausdruck der korrekten KV/PV-Beiträge hat.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 37 | ID 142846

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