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  • 05.08.2009 | Krankenversicherung

    Verfassungsbeschwerden gegen Gesundheitsreform abgewiesen

    Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert. Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen. Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:  

    • Die PKV wird als private Säule im dualen Krankenversicherungssystem bezeichnet, die durch die Gesundheitsreform „Vollfunktionalität“ für alle ihr zugewiesenen Versicherten erhalten hat. Das Geschäftsmodell der PKV, insbesondere die Krankheitskosten-Vollversicherung wird bestätigt und unter Grundrechtsschutz gestellt. Nicht ausgesprochen, aber sinngemäß bedeutet dies, dass ihr Versichertenkreis nicht auf Dauer eingeschränkt werden darf.
    • Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht: Wenn Basistarif, Übertragung der Alterungsrückstellung und Wechselsperre dazu führen, dass die Normaltarife der PKV als deren Hauptgeschäft ausgezehrt werden und ein erheblicher Wechsel in den unzureichend kalkulierten Basistarif stattfindet, muss der Gesetzgeber im Interesse der PKV und ihrer Versicherten eingreifen und unzumutbare Folgen verhindern.

    (Urteil vom 10.6.2009, Az: 1 BvR 706/08)(Abruf-Nr. 091991)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 130 | ID 128966

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