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  • 01.01.2008 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich

    Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2008

    Zum 1. Januar 2008 haben sich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht. Grund ist diesmal nicht eine Erhöhung des Rentenwerts, sondern eine Systemumstellung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz; Abruf-Nr. 073765). Die Hinzuverdienstgrenzen werden jetzt ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet. 

     

    Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Januar 2008)

    Rentenart 

    Maximaler monatlicher Hinzuverdienst 

    Maximaler  

    monatlicher  

    Hinzuverdienst 

     

    West 

    Ost 

    Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs 

    355,00 Euro 

    355,00 Euro 

    Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs 

    • 2/3-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

     

    484,58 Euro 

    708,23 Euro 

    931,88 Euro 

     

     

    425,92 Euro 

    622,49 Euro 

    819,07 Euro 

    Erwerbsunfähigkeitsrente 

    355,00 Euro 

    355,00 Euro 

    Berufsunfähigkeitsrente 

    • in voller Höhe
    • 2/3-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

    708,23 Euro 

    944,30 Euro 

    1.167,95 Euro 

     

    622,49 Euro 

    829,99 Euro 

    1.026,57 Euro 

    Volle Erwerbsminderungsrente 

    • in voller Höhe
    • 3/4-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/4-Teilrente

     

    355,00 Euro 

    633,68 Euro 

    857,33 Euro 

    1.043,70 Euro 

     

    355,00 Euro 

    556,97 Euro 

    753,55 Euro 

    917,36 Euro 

    Teilweise Erwerbsminderungsrente 

    • in voller Höhe
    • 1/2-Teilrente

     

    857,33 Euro 

    1.043,70 Euro 

     

    753,55 Euro 

    917,36 Euro 

    Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten, die auf 0,5 Entgeltpunkten beruhen). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden. 

     

    Beachten Sie: Bei den Hinterbliebenrenten gibt es keine Änderung. 

     

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