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  • 01.07.2007 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich

    Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Juli 2007

    Zum 1. Juli 2007 wurden die Renten erhöht. Die neuen Rentenwerte betragen 26,27 Euro (West) bzw. 23,09 Euro (Ost). Dadurch erhöhen sich auch die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. Nachfolgend finden Sie die neuen Hinzuverdienstgrenzen. In einem zweiten Teil gehen wir zudem näher auf die Hinzuverdienstregelungen bei Hinterbliebenenrenten ein. 

    Altersrenten und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten

    Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten sind auf Grundlage von 0,5 Entgeltpunkten berechnet). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden. 

     

    Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2007)

    Rentenart 

    maximaler monatlicher Hinzuverdienst 

    maximaler  

    monatlicher  

    Hinzuverdienst 

     

    West 

    Ost 

    Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs 

    350,00 Euro 

    350,00 Euro 

    Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs 

    • 2/3-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

     

    461,04 Euro 

    689,59 Euro 

    918,14 Euro 

     

     

    405,23 Euro 

    606,11 Euro 

    807,00 Euro 

    Erwerbsunfähigkeitsrente 

    350,00 Euro 

    350,00 Euro 

    Berufsunfähigkeitsrente 

    • in voller Höhe
    • 2/3-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

    689,59 Euro 

    919,45 Euro 

    1149,31 Euro 

     

    606,11 Euro 

    808,15 Euro 

    1010,19 Euro 

    Volle Erwerbsminderungsrente 

    • in voller Höhe
    • 3/4-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/4-Teilrente

     

     

    350,00 Euro 

    614,72 Euro 

    815,68 Euro 

    1016,65 Euro 

     

     

    350,00 Euro 

    540,31 Euro 

    716,94 Euro 

    893,58 Euro 

    Teilweise Erwerbsminderungsrente 

    • in voller Höhe
    • 1/2-Teilrente

     

     

    815,68 Euro 

    1016,65 Euro 

     

     

    716,94 Euro 

    893,58 Euro 

    Unser Service: Die jeweils aktuellen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie auch in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen/Checklisten“. Einen ausführlichen Beitrag zum Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten und zur Versicherungspflicht von beschäftigten Rentnern finden Sie in der Ausgabe 1/2007. Seite 10. 

    Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrenten

    Bei Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten) gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen im obigen Sinne. Gleichwohl erfolgt eine Anrechnung des Einkommens.  

     

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