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  • 01.06.2006 | Arbeitsrecht

    Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern verbieten, geschäftlich erworbene Bonusmeilen privat zu nutzen, entschied das BAG. Die Vorteile aus einem Vielfliegerprogramm stünden dem Arbeitgeber zu, weil der Arbeitnehmer die Reise auf dessen Kosten und dessen Auftrag hin antrete. Im Urteilsfall hatte ein Verkaufsleiter die bei Geschäftsreisen gesammelten Bonusmeilen für private Zwecke genutzt, bis sein Arbeitgeber dies schriftlich untersagte. Statt dessen sollten alle Mitarbeiter ihre Punktestände jeden Monat bei der Geschäftsleitung vorlegen und die erworbenen Bonusmeilen nur noch für geschäftliche Zwecke nutzen. Das BAG gab dem Arbeitgeber Recht. 

    Unser Tipp: Die Verwendung der Bonusmeilen ist in vielen Unternehmen bislang nicht geregelt. Sie sollte schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Bevor der Arbeitgeber jetzt seinen Anspruch geltend macht, muss allerdings geprüft werden, ob die Arbeitnehmer auf Grund einer „betrieblichen Übung“ Ansprüche erworben haben. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung jahrelang wissentlich geduldet hat. Dann wäre eine Änderung nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer möglich. Verweigern diese ihr Einverständnis, müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung in Bezug auf die Bonusmeilen-Regelung aussprechen. (Urteil vom 11.4.2006, Az: 9 AZR 500/05) (Abruf-Nr. 061174

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 92 | ID 87980

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