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  • · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    Ruhegeldzahlungen eines GmbH-Geschäftsführers sind pfändbar

    | Die Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag gelten als Arbeitseinkommen. Sie sind daher pfändbar, entschied der BGH (Beschluss vom 16.11.2016, Az. VII ZB 52/15, Abruf-Nr. 191235 ). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2015“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43379788
    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 21 | ID 44463429

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