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  • · Fachbeitrag · Fortbildungskosten

    Unnötige Fortbildungskosten des Betriebsrats nicht zu bezahlen

    | Im Einzelfall kann es nach Ansicht des BAG erforderlich sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des BAG durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren. Der Arbeitgeber muss insoweit anfallende Kosten jedoch nur übernehmen, wenn der Betriebsrat auf die Kenntnisse angewiesen ist, um seine Aufgaben für die Belegschaft und den Betrieb sachgerecht wahrnehmen zu können. |

     

    Diese Voraussetzung ist nach dem BAG nur erfüllt, wenn den Seminarteilnehmern konkrete individualrechtliche Rechtsentwicklungen und betriebsverfassungsrechtliche Tendenzen für den Betriebsrat erläutert werden. Nur in diesen Fällen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kosten erstatten (BAG, Beschluss vom 18.1.2012, Az. 7 ABR 73/10; Abruf-Nr. 122647).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 35245110

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