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  • · Nachricht · Betriebliche Invaliditätsrente

    Arbeitgeber darf betriebliche Invaliditätsrente von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen

    | Der Arbeitgeber, der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagt, darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Zu diesem Schluss gelangt das BAG. |

     

    Das BAG begründet dies damit, dass unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird (BAG, Urteil vom 10.10.2023, Az. 3 AZR 250/22, Abruf-Nr. 237731).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 221 | ID 49741857

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