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  • · Fachbeitrag · Prozessberatung/Qualitätsmanagement

    Digitales Qualitätsmanagement ändert die Denkweisen in Kanzleien

    von André Münx, Hamburg

    | Im Laufe der letzten Jahre haben viele digitale Lösungen Einzug in die Kanzleien gehalten. Die Überwachung des analogen Fristenkontrollbuchs oder das Führen von Checklisten für die Finanzbuchhaltung werden heute durch digitale Lösungen ersetzt. Ein digitales Fristenkontrollbuch zeigt sofort die noch offenen Fristen an. ProCheck bietet individualisierbare Checklisten, die zentral überwacht und verändert werden können. Braucht die Kanzlei also zusätzlich noch ein Qualitätsmanagement oder sind die Softwarelösungen bereits das Qualitätsmanagement? |

    Digitalisierung an sich bringt bereits einen Qualitätsschub

    Tatsächlich werden viele Elemente in einem Qualitätsmanagementsystem durch digitale Lösungen vereinfacht oder anders umgesetzt. Der Aufwand für die Überwachung in den Leistungsprozessen wird geringer. Der Grund ist, dass Kanzleien immer mehr digitale Lösungen in ihrem Qualitätsmanagement nutzen. Der Aufwand für das Qualitätsmanagement in den Prozessen sinkt also kontinuierlich.

     

    Aber haben Sie in Ihrer Kanzlei schon definiert, wo im Leistungsprozess die Sonder- oder Zusatzleistungen beginnen? Und ist das den Sachbearbeitern auch bewusst? Mithilfe solcher Prozessschnittstellen lässt sich der Ertrag einfach erhöhen. Aber um den Ertrag erhöhen zu können, darf es nicht nur der Kanzleileitung bewusst sein, wo Sonder- oder Zusatzleistungen beginnen. Es muss den Sachbearbeitern in der Darstellung der Prozesse und Abläufe ganz offensichtlich sein. Nur dann werden Sonderleistungen erkannt und auch abgerechnet.

     

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