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  • · Fachbeitrag · Praxisverkauf

    Einkommensteuer-Mandate in der Due Dilligence

    von WP StB, RB, Dipl.-Kfm. Reiner Löbbers, Köln

    | ESt-Erklärungen (ohne Vollmandat) werden häufig „auf Zuruf“ gemacht und sind ein an sich eher volatileres Geschäft. Dennoch können sie in einzelnen Kanzleien einen beachtlichen Anteil am Umsatz ausmachen. Damit werden sie zu einer Position, die bei der Praxisbewertung besonders beachtet werden sollte. |

    Die wirtschaftliche Bedeutung von ESt-Erklärungen

    Laut der Berufsstandserhebung 2015 (STAX) setzt sich der Umsatz aus steuerberatender Tätigkeit, bei den Kanzleien, die an der Erhebung teilgenommen haben, folgendermaßen zusammen.

     

    • Durchschnittsumsatz nach STAX 2015
    • 29 % Jahresabschlüsse
    • 27 % Rechnungswesen
    • 15 % Einkommensteuererklärungen
    • 10 % betriebliche Steuererklärungen
    • 11 % Lohn- und Gehaltsabrechnung
    • 4 % Deklarationsberatung
    • 2 % Vertretung von FA und FG
    • 2 % sonstige Beratung (vor allem betriebswirtschaftliche Beratung)