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  • · Fachbeitrag · Kanzleiübernahme

    Kanzleivermittler behalten Provisionsanspruch im Falle der Rückabwicklung des Kanzleikaufvertrags

    von RA Dr. Gregor Feiter, Düsseldorf

    | Eine Unternehmensvermittlung GmbH hatte einen Steuerberater auf Zahlung der Provision für die Vermittlung einer Steuerberatungspraxis verklagt. Nach Auffassung des Steuerberaters war der Praxisübernahmevertrag zwischen ihm und dem Veräußerer rechtlich nicht wirksam zustande gekommen, weil eine Finanzierung des Kaufpreises gescheitert war und mithin eine vertraglich vorgesehene aufschiebende Bedingung nicht eingetreten sei. Das LG Essen (25.2.15, 4 O 203/14, Abruf-Nr. 145852 ) verurteilte den Steuerberater zur Zahlung der Provision zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten. |

    Regelung zur Vertragsauflösung

    Eine bundesweit tätige Unternehmensvermittlung GmbH, die auf die Vermittlung von Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltskanzleien spezialisiert ist, hatte einen Steuerberater vor dem LG Essen auf Zahlung der Provision für die Vermittlung einer Steuerberatungspraxis verklagt (Hauptforderung: 17.638,40 EUR). Der Steuerberater hatte die Unternehmensvermittlung unstreitig mit der Vermittlung von Angeboten zur Übernahme einer Steuerberater- bzw. Wirtschaftsprüferpraxis beauftragt. In den Vermittlungsbedingungen fand sich auch eine Regelung für den Fall, dass zwar zunächst ein Vertrag durch Vermittlung zustande gekommen ist, dieser aber nachträglich aufgelöst wurde:

     

    • Vertragsauflösung

    Erweist sich ein Vertrag aus Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, als unwirksam oder wird er rückgängig gemacht, bleibt sein Provisionsanspruch erhalten.

       

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