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  • 22.03.2017 · Fachbeitrag · Unzulässige Konkurrenztätigkeit

    Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils auf Freiberufler

    | Die falsche Angabe des beruflichen Status kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen (LAG Köln, 7.2.17, 12 Sa 745/16, Abruf-Nr. 191982 ). |

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