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  • 01.10.2007 | Unterschiedliche Anbieter-Lösungen

    Finanzbuchführung effizienter gestalten – Digitales Buchen bald selbstverständlich?

    von Alexandra Buba, Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    Spätestens seit der diesjährigen CeBIT ist das „digitale Buchen“ zu einem Schlagwort geworden, das derzeit die Diskussion um die Arbeitsabläufe bei der Finanzbuchführung beherrscht. Dabei umfasst der Begriff weder eine bestimmte Technik noch eine spezielle Prozesskette – er kann schlicht alles bedeuten, was in irgendeiner Form mit der Digitalisierung von Belegen und Buchführungssoftware zu tun hat. Dementsprechend sind die Lösungen, die die Anbieter von Kanzleisoftware derzeit auf den Markt bringen, höchst unterschiedlich. 

    1. Prozessoptimierung in der Buchführung

    Finanzbuchführung – das muss doch heute schneller, nutzwertiger und einfacher funktionieren! Das ist nicht nur der Wunsch vieler Steuerberater, sondern mittlerweile auch das Ansinnen der Anbieter von Kanzleisoftware. Dementsprechend ist die Fibu-Prozesskette zwischen dem Mandantenunternehmen und seinem Berater derzeit im Fokus der Entwicklungs- und Marketingabteilungen der Softwarehäuser.  

     

    Im Wesentlichen geht es darum, zwei Ziele zu erreichen: Zum einen sollen die Abläufe innerhalb der Kanzlei effizienter gestaltet werden, und zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die aus der Finanzbuchführung abgeleiteten Informationen für die Unternehmenssteuerung seitens des Mandanten zeitnah nutzbar zu machen. Letzteres soll natürlich nicht Selbstzweck bleiben, sondern dem Steuerberater Potenziale eröffnen, neue, honorarträchtige Beratungsleistungen anzubieten. Der Weg dorthin führt über eine Prozessoptimierung beim elektronischen Belegwesen, das künftig das Herzstück für einen schnellen, möglichst tagesaktuellen papierlosen Austausch zwischen Unternehmen und Kanzlei bilden soll. 

    2. Wie lässt sich das Buchen überhaupt digitalisieren?

    Heute entstehen die Buchführungsdaten des Mandanten entweder als Papier- oder Bankbelege oder als Kassenlisten. Sämtliche Belegarten wurden früher durch die Erfassungskräfte manuell in die EDV übertragen, also abgetippt. In den vergangenen Jahren hat der elektronische Abruf von Bankauszügen mit weitgehend automatischer Verbuchung der Belege bereits für eine erste Form der digitalen Buchung gesorgt. Die Erfassungstätigkeit wurde weitgehend eingeschränkt. Auch elektronische Kassenbücher werden inzwischen automatisiert eingelesen. Was bislang noch immer manuell erfasst werden muss, sind die Belege in Papierform. 

    Um sie effizient zu verarbeiten, müssen sie digitalisiert werden. Nur wann und von wem? Hier scheiden sich die Geister, was zu unterschiedlichen Arbeitsabläufen und technischen Lösungen führt. 

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