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  • 01.05.2007 | Kennzahlen prüfen

    Gezielte Auswertung der Leistungserfassung – Ursachenanalyse und Maßnahmenplanung

    von Dipl.-Kauffrau StB und Kanzleiberaterin Cordula Schneider, Dortmund

    Ein gutes Menü hat sein Ziel verfehlt, wenn kein Feinschmecker kommt und es genießt. So ist es auch mit der Leistungserfassung. Die Kanzleimitglieder haben auf Wunsch der Kanzleileitung die Informationen bereitgestellt. Nun müssen diese ausgewertet werden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen zeigen, wie und wann Sie die Informationen aus Ihrer Leistungserfassung zusammenstellen sollten und welche wertvollen Erkenntnisse Sie durch die Auswertung erhalten können.  

    1. Grundsätze der Auswertung

    Beschränken Sie sich auf maximal fünf Kennzahlen, die sie monatlich prüfen. Entscheidend ist nämlich nicht, wie viele Kennzahlen und Auswertungen Sie sich ansehen, sondern wie intensiv Sie sich mit den Ergebnissen beschäftigen. Erst die Ursachenanalyse und Maßnahmenplanung zur Verbesserung bringt den Erfolg. 

     

    Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar, dass das wichtigste Ziel die Zuordnung der Zeiten zu den Mandanten ist, um eine verursachungsgerechte Honorarpolitik zu erreichen. Verleugnen Sie aber nicht Ihr Recht, auch Ihre Mitarbeiter zu kontrollieren (Knorr, KP 07, 60). Behalten Sie immer die nötige Distanz zu den Zahlen. Insbesondere bei der Ursachenforschung ist Vorsicht geboten und die Mithilfe der Mitarbeiter gefragt. 

    2. Wann sind welche Kennzahlen interessant?

    Für die Auswertung bieten sich drei Zeitpunkte an: 

    • die Rechnungserstellung,
    • das Monatsende,
    • das Jahresende.

     

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