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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Androhung der Mandatsbeendigung zur Honorardurchsetzung - eine Honorarfalle?

    | Sicherlich kommt es in der Praxis häufiger vor, dass man einen Auftrag ohne ausdrückliche Gebührenabsprache übernimmt. Nach einiger Zeit stellt man dann fest, dass auch unter Ausschöpfung des gesetzlichen Gebührenrahmens nach der StBGebV das Honorar nicht kostendeckend ist. Eine mögliche Konsequenz: Man bittet den Mandanten, dem Abschluss einer Honorarvereinbarung nach § 4 StBGebV zuzustimmen; anderenfalls sähe man sich gezwungen, das Mandat niederzulegen. Die traurige Praxis sieht aber leider oft wie folgt aus: Der Mandant akzeptiert zunächst die Honorarvereinbarung. Nach Abschluss der Tätigkeit verweigert er aber die Bezahlung der Gebühren mit dem Einwand, er sei zum Abschluss der Vereinbarung durch widerrechtliche Drohung bestimmt worden. Verbirgt sich hier eine Honorarfalle für den Steuerberater? |

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