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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Vorarbeiten bei Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen (§ 35 Abs. 3, 25 Abs. 2 StBGebV)

    | Frage: Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen weiß ich nicht, in welchem Umfang ich Vorarbeiten zusätzlich abrechnen kann und welche Tätigkeiten mit der Hauptgebühr abgegolten sind. Können Sie mir helfen? |

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