Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Wie groß darf die Zeitungsanzeige des Steuerberaters sein?

    | Seit Inkrafttreten der neuen Berufsordnung (BOStB) ist eine 13,4 x 18 cm große Zeitungsanzeige eines Steuerberaters nicht mehr als berufswidrig einzustufen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden am 2. Dezember 1997 entschieden (Az. 14 U 1007/97, OLG Report 98, 102 f.). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da gegen die Dresdener Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 292/97) eingelegt wurde. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents