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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz II

    | Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.17 das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde nunmehr in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. In den Gesetzesentwurf sind die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie eingegangen, sodass sich für die Praxis noch einige wesentliche Änderungen ergeben haben. Das Gesetzespaket bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, einige lohnsteuerrelevante Details sollte man aber schon jetzt im Blick haben (ausführlicher Bericht in der Maiausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung). |

     

    Ein kurzer Überblick

    In steuerrechtlicher Hinsicht sieht das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz u. a. folgende Änderungen vor:

     

    • Anhebung der oberen Grenze zur vierteljährlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 EUR auf 5.000 EUR (§ 41a Abs. 2 S. 2 Hs. 1 EStG)
    • Bei der Lohnsteuerpauschalierung von kurzfristig Beschäftigten soll die Arbeitslohngrenze von bislang 68 EUR auf 72 EUR angehoben werden (Anpassung der durchschnittlichen Tageslohngrenze an die Anhebung des Mindestlohns!).
    • Anhebung der Kleinbetragsrechnungsgrenze von 150 EUR auf 200 EUR (§ 33 S. 1 UStDV)
    Quelle: ID 44633198

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