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  • · Fachbeitrag · Familienwohnung

    Alleiniges Wohnrecht löst keine Befreiung von der Erbschaftsteuer aus

    | Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime an den Ehegatten vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Laut BFH kann die Steuerbefreiung aber nur dann gewährt werden, wenn der länger lebende Ehegatte zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an der Immobilie erwirbt. Die von Todes wegen erfolgte Zuwendung eines dinglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts an dem Familienheim reicht insoweit nicht aus ( BFH 3.6.14, II R 45/12, Abruf-Nr. 142413 ). |

     

    Zum Hintergrund

    Die vom Erblasser vorher selbstgenutzte Wohnimmobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner weitere 10 Jahre lang bewohnt wird. Erben Kinder oder Enkel (verstorbener Kinder), ist darüber hinaus zu beachten, dass die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt ist. Wird die Grenze überschritten, unterliegt der übersteigende Teil der Erbschaftsteuer.

     

    Beachten Sie | Eine wichtige Voraussetzung für die Erbschaftsteuerbefreiung ist insbesondere, dass die Erben das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen müssen.

     

    PRAXISHINWEIS | Nach einer Verfügung der OFD Rheinland reicht es nicht aus, wenn sich der Erwerber nur beim Einwohnermeldeamt ummeldet. Es soll aber grundsätzlich nicht beanstandet werden, wenn der Wohnungswechsel innerhalb eines Jahres erfolgt. Dies gilt jedoch nicht, wenn nach Aktenlage konkrete Anhaltspunkte erkennbar sind, dass der Wohnungswechsel problemlos schneller möglich gewesen wäre (OFD Rheinland 4.7.12, Kurzinfo sonstige Besitz- und Verkehrsteuern, Nr. 1/2012).

     

    Ob eine Steuerbefreiung zu gewähren wäre, wenn der überlebende Ehegatte das ihm zugewendete Eigentum an dem Familienheim unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts auf einen Dritten überträgt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, hat der BFH ausdrücklich offengelassen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 337 | ID 42945648

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