Frohe Kunde vom BFH: § 23 EStG greift nicht, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte einen Erbanteil hinzuerwirbt und in der Folge ein zur Erbmasse gehörendes Grundstück innerhalb des Zehnjahreszeitraums mit Gewinn veräußert. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat der BFH getroffen und damit seine Rechtsprechung geändert (BFH 26.9.23, IX R 13/22, Abruf-Nr. 239068 ).
Jedes Jahr gibt es Steueränderungen, die im Kerngeschäft bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Den Leitfaden für die Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2023 finden ...
Die meisten Freiberufler gehen ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmer nach. Doch spätestens, wenn das Thema der Betriebsnachfolge auf den Tisch kommt, werden Alternativen gesucht. Oft ist in solchen Fällen die ...
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mandanten die Grenzen zum gewerblichen Wertpapierhandel im Privatvermögen überschreiten. Als Ausweg wird dann häufig über die Implementierung einer sog. Trading-GmbH nachgedacht. Dabei kann ein besonderer KSt-Trading-Tarif (ca. 0,75 % auf bestimmte Veräußerungsgewinne) genutzt werden, der auch grundsätzlich auf die GewSt durchschlägt. Dieser Tarif ergibt sich, wenn die wirtschaftliche Belastung aus Veräußerungsgeschäften nach § 8b Abs. 2 KStG (5 %) mit dem ...
Die Veräußerung einer zum Privatvermögen gehörenden Immobilie innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG kann schnell zur „Steuerfalle“ werden. Eine Besteuerung kann jedoch vermieden werden, ...
Anteilsverkäufe sind schon aus ertragsteuerlicher Sicht äußerst komplex. Allerdings liegt das Fehlerpotenzial nicht nur aufseiten der Ertragsteuern. Auch aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht kann sich eine ...
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Bei einem zu mindestens 10 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafter ist der Ausfall einer wertlosen Regressforderung aus einer stehen gelassenen Bürgschaft zu 100 % als Verlust bei den Einkünften nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 4 EStG zu berücksichtigen. Dies hatte der BFH erst jüngst mit Urteil vom 20.6.23 (IX R 2/22, GStB 23, 407 ff.) klargestellt. Im Anschluss daran hat der BFH nun bei einem antragsbedingt bereits rückwirkend anzuwendenden § 17 Abs. 2a EStG die bisher strittige Frage ...