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  • 04.04.2011 | Angehörigenmietverhältnis

    Unregelmäßigkeiten bei den Nebenkosten müssen nicht schädlich sein

    Die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen setzt u.a. voraus, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. Treten „lediglich“ bei den Nebenkosten Unregelmäßigkeiten auf, führt dies aber nicht automatisch dazu, dass der Mietvertrag steuerlich nicht anerkannt wird (FG Niedersachsen 7.12.10, 3 K 251/08, Abruf-Nr. 110792).  

     

    Bei der zunehmenden finanziellen Bedeutung der Nebenkosten können Unklarheiten zwar auch hier gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung einer Wohnungsüberlassung sein - so das Gericht. Eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung von Nebenkosten sei aber vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Feststellungen zu würdigen, die für oder gegen eine private Veranlassung sprechen. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass auch bei Fremdvermietungen häufig Nachlässigkeiten bei den Nebenkostenabrechnungen auftreten.  

     

    Praxishinweis

    Im Streitfall war weder die möglicherweise verspätete Abrechnung noch die nicht erfolgte Anpassung der Vorauszahlungen an die tatsächlich höheren Nebenkosten schädlich. Dabei verweist das FG Niedersachsen auf den BFH, der in bestimmten Fällen sogar die völlig unterbliebene Vereinbarung und Abrechnung der Nebenkosten als unschädlich ansieht.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 114 | ID 143534

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