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  • 28.08.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Celle

    Pflichtteilsanspruch wird im Wege der Stufenklage, der Ergänzungsanspruch im Wege der Leistungsklage geklärt

    | Der pflichtteilsberechtigte Kläger K verlangt von dem Alleinerben im Wege der Stufenteilklage Auskunft, Vollständigkeitsversicherung und Zahlung des Pflichtteils. Daneben bezifferte der K bereits einen Pflichtteilsanspruch und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. |

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