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  • 27.03.2024 · Nachricht · Nachlassgericht

    Ist ein Vertrag zur Aufhebung eines Erbvertrags beim Gericht abzuliefern und zu eröffnen?

    | Der Erblasser schloss mit seinen Kindern einen notariellen Erbvertrag. Dieser wurde später durch einen weiteren notariellen Vertrag zwischen den Beteiligten einvernehmlich aufgehoben. Nach dem Tod des Erblassers übermittelte der Notar eine beglaubigte Abschrift des Aufhebungsvertrags an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht forderte jedoch die Vorlage des Originals der Urkunde, da der Aufhebungsvertrag sonst nicht eröffnet werden könne. Zu Recht? Das Nachlassgericht hat die dagegen gerichtete und verspätet eingelegte Beschwerde als unzulässig verworfen. |

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