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  • · Nachricht · Reform des Erbschaftsteuergesetzes

    Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss

    | Kurz vor Ablauf der letzten, vom BVerfG gesetzten Frist verständigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Zu den besonders umstrittenen Fragen gehörten die Unternehmensbewertung, zusätzliche Begünstigungen für Familienunternehmen oder Regeln für Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht antasten wollen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zustimmen, eventuell noch am Freitag, den 23.9.16, in einem Eilverfahren. |

     

    Sollte eine endgültige Einigung doch noch scheitern, will sich das BVerfG erneut mit den Steuerbegünstigungen befassen und dann eigene Vorgaben machen. Wenn der Gesetzbeschluss bis dahin nicht steht, will Karlsruhe das Thema am 27./28.9.16 auf die Tagesordnung setzen. Am Ende könnten die Verfassungsrichter die Privilegien für Firmenerben auch ganz kippen.

     

    MERKE | Wir halten unsere Leser auf dem Laufenden: Sobald eine endgültige Version des neuen Entwurfs zum ErbStG veröffentlicht wird, werden wir Ihnen die neuen Regelungen des ErbStG vorstellen - wie gewohnt verständlich aufbereitet und mit zahlreichen praktischen Beispielen.

     
    Quelle: ID 44283328

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