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  • · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit

    Schwarzgeldkonten: Pflichtteilsanspruch nur in tatsächlich erfüllter Höhe abziehbar

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Leistet der Erbe an den Pflichtteilsberechtigten aufgrund einer Vereinbarung über den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch nur einen Teil desselben, kann der Erbe nur den tatsächlich geleisteten Abfindungsbetrag als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abziehen (FG Baden-Württemberg 1.10.14, 7 K 1520/11, Abruf-Nr. 144787).

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser E setzte seine Lebensgefährtin und Klägerin K als Alleinerbin ein. Das FA berücksichtigte bei der ErbSt-Festsetzung gegen K erklärungsgemäß Pflichtteilsansprüche der Tochter T des E von 30.000 EUR als Nachlassverbindlichkeit.

     

    Die Steuerfahndungsstelle des FA stellte einige Jahre später fest, dass E bei seinem Tod über Kapitalvermögen in Liechtenstein verfügte, das in der ErbSt-Erklärung nicht enthalten war. K begehrte nun die Berücksichtigung des Pflichtteilsanspruchs der T von 350.000 EUR.

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