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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Grundstückserwerb über den Erbfall hinaus nicht von der Grunderwerbsteuer befreit

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Tauschen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nach abgeschlossener Erbauseinandersetzung Grundstücke, ist der Tauschvorgang nicht nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der GrESt befreit. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K und seine beiden Geschwister bildeten die Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Großmutter. Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke. Nach erfolgter Erbauseinandersetzung im Jahre 1995 waren K und seine Geschwister jeweils zu 1/3 an zwei Nachlassgrundstücken beteiligt.

     

    Im Jahr 2012 erwarb K von seinen Geschwistern jeweils deren Miteigentumsanteil an einem dieser Grundstücke im Wege des Tausches gegen Hingabe seines Miteigentumsanteils an dem anderen Grundstück und Zahlung eines Geldbetrags. Nach Ansicht des K gelte die Befreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG, da die beiden Grundstücke der vormaligen Erbengemeinschaft gehört hätten. Das FA setzte für den Tauschvorgang GrESt gemäß § 1 Abs. 5 GrEStG fest; § 3 Nr. 3 GrEStG begünstige allein den Erwerb eines Grundstücks durch einen Miterben aus der Erbengemeinschaft zur Teilung des Nachlasses.

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