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  • 09.05.2016 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Kein Verlustvortrag nach § 8c EStG bei vorweggenommener Erbfolge

    | Nach § 8c KStG führt auch eine Anteilsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu einem schädlichen Anteilseignerwechsel. Nach den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens sollten sogar nur Erwerbe durch Erbfall oder Erbauseinandersetzung begünstigt sein. |

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