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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Übertragung von GmbH-Anteilen an die eigene GmbH ist keine Schenkung

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Die Übertragung des Geschäftsanteils an einer GmbH durch den Gesellschafter auf die GmbH (eigene Anteile) erfüllt im Verhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter keinen schenkungsteuerlichen Tatbestand (FG Köln 14.5.14, 9 K 879/12, Abruf-Nr. 143204, Revision BFH II R 40/14).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K, eine GmbH, erwarb von einem Gesellschafter G eigene Anteile zu einem Kaufpreis unterhalb des gemeinen Werts der Anteile. G übertrug seine gesamte Beteiligung auf K, sodass er fortan nicht mehr Gesellschafter war. Das FA sah in diesem Vorgang eine Schenkung des G an K und setzte gegen diese SchenkSt fest (Streitjahr 2004).

     

    Entscheidungsgründe

    Die Übertragung von Vermögen durch Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf dieselbe ist als gesellschaftsrechtlicher Vorgang und nicht als Schenkung zu werten (BFH 17.10.07, II R 63/05, ErbBstg 08, 43). Dies gilt auch für die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH auf diese GmbH. Sofern hierin eine Vermögensübertragung liegt, der keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht, ist diese ebenso gesellschaftsrechtlich veranlasst, wie jede Übertragung anderer Wirtschaftsgüter unter dem gemeinen Wert auch. An der fehlenden Freigebigkeit der Übertragung ändert sich auch nichts dadurch, dass G seine gesamte Beteiligung auf K übertragen hatte und fortan nicht mehr Gesellschafter war, sodass die Übertragung seine letzte gesellschaftsrechtlich veranlasste Handlung war. Jedenfalls im Zeitpunkt der Übertragung des Geschäftsanteils war er noch Gesellschafter.

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