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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    • 1. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG stellen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar.
    • 2. Eine unentgeltliche Übertragung nach § 17 Abs. 2 S. 5 EStG liegt auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Vorbehaltsnießbrauch vor.

    (BFH 18.11.14, IX R 49/13, Abruf-Nr. 174027)

     

    Sachverhalt

    Der Vater V des Klägers K war im Jahr 2001 mit 90 % an einer GmbH mit einem Stammkapital von 70.000 DM beteiligt. V schenkte dem K im Jahr 2001 einen Gesellschaftsanteil im Nennwert von 21.000 DM. Im März 2004 übertrug V dem K weitere Gesellschaftsanteile im Nennwert von 23.700 EUR gegen Vorbehalt des lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs, wirtschaftlicher Eigentümer dieser Anteile wurde K. Die Anschaffungskosten (AK) des V für diese Anteile betrugen 293.270,11 EUR.

     

    Im November 2006 verkauften K und V ihre Anteile für 3.220.000 EUR. Im gleichen Zug verzichtete V auf seinen Nießbrauch gegen eine von K zu leistende Zahlung von 1.679.800 EUR (kapitalisierter Wert des Nießbrauchs). K begehrte die Berücksichtigung dieser Zahlung als nachträgliche AK, was das FA ablehnte. Das FG Düsseldorf 26.4.13, 1 K 1143/12 E, EFG 14, 447) gab der Klage statt. Da K wirtschaftlicher Eigentümer der unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Anteile war, seien bei der Ermittlung des von K erzielten Veräußerungsgewinns die von V übernommenen AK i.H. von 293.270,11 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 5 EStG) sowie die Zahlung der 1.679.800 EUR als nachträgliche AK des K zu berücksichtigen.

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