1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im beschaulichen Nordkirchen geschieht Bahnbrechendes! Unter dem Titel „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe“ erscheint der erste Informationsdienst des heutigen IWW Instituts, das damals Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen hieß.
Die Einräumung eines Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück des Privatvermögens ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Als willkommener Nebeneffekt werden häufig ...
Die Einräumung von Nutzungsrechten an vermieteten Grundstücken des Privatvermögens ist zum einen ein beliebtes Gestaltungsinstrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Zum anderen sollen aber regelmäßig ...
In der letzten Ausgabe hatten wir die ertragsteuerlichen Konsequenzen teilentgeltlicher Übertragungen privater Immobilien im Rahmen der Nachfolgeberatung im Detail dargestellt (ErbBstg 24, 46 ff.). Neben der Versorgung des bisherigen Immobilieneigentümers geht es dabei häufig um Aspekte wie die Gewährung von Nutzungsrechten, die Behandlung gezahlter Gleichstellungsgelder oder auch einfach darum, neues AfA-Volumen zu generieren. Die Höhe der Gegenleistung ist bei solchen Übertragungen letztlich entscheidend ...
Die Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Grundstücken und die damit verbundenen Steuerfolgen sind insbesondere für die Nachfolgeberatung von besonderer Bedeutung. Dies gilt für entgeltliche, unentgeltliche ...
Die Ertragsabsicherung des Übergebers ist ein Kernelement im Rahmen der Planung der vorweggenommenen Erbfolge. Mit der Zunahme der Unsicherheiten im Bereich der Ertragszurechnungen und der Anerkennung des Nießbrauchs ...
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Junge Finanzmittel sind ebenso wie junges Verwaltungsvermögen für die Nachfolgeberatung von besonderer Bedeutung, weil diese nicht der Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13c ErbStG für bestimmtes betriebliches Vermögen unterfallen und für die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung zudem als verfügbares Vermögen i. S. d. § 28a ErbStG gelten. Daher ist es für die Praxis von besonderer Relevanz, die Voraussetzungen für deren Entstehung zu kennen, weil diese als Bestandteile des sog.