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  • · Fachbeitrag · Stiftungskapital

    Vermögensvorteile unternehmensnaher Stiftungen & Co. auf dem Prüfstand

    von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

    | Durch unternehmensnahe Stiftungen lassen sich vielfältige Vermögensvorteile realisieren, wenn man die steuerlichen Besonderheiten im Blick hat. Doch bisweilen wurde hier fehlende Transparenz angemahnt und die Erforderlichkeit gesehen, das äußerst komplizierte Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat daher aktuell die seit geraumer Zeit geltenden Sonderregelungen zur steuerlichen Förderung von Stiftungen auf den Prüfstand gestellt. Welche steuerlichen Implikationen sich daraus gerade für die Erbfolgebesteuerung ergeben, wird nachfolgend dargestellt. |

    1. Hintergrund

    In Deutschland gibt es ca. 23.200 privatrechtliche Stiftungen, davon rund 28 % mit einem Stiftungskapital von zwischen 1 und 10 Mio. EUR und rund 7 % mit einem solchen von mehr als 10 Mio. EUR. Die zweckgerechte Bewirtschaftung dieses namhaften Vermögens wird dadurch erschwert, dass für rechtsfähige Stiftungen teils Bundes-, teils Landesrecht gilt und dass die landesrechtlichen Vorschriften nicht einheitlich sind. So werden die zivilrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. BGB durch die Stiftungsgesetze der Länder ergänzt. Dieses Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen. Zudem gibt es kein Stiftungsregister mit der Publizitätswirkung etwa des Vereins- oder Handelsregisters, sondern nur sog. Stiftungsverzeichnisse. Missliche Folge ist, dass der Stiftungsvorstand seine Vertretungsbefugnis durch eine stets neu zu beantragende Bescheinigung der Stiftungsbehörde nachweisen muss (vgl. BT-Drucks. 19/28173).

     

    Um Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr zu erleichtern, wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung ab dem 1.1.26 durch die sog. Stiftungsrechtsreform eingeführt. Aktuell hat der Wissenschaftliche Dienst (27.7.23, WD 4 ‒ 3000 ‒ 047/23) daher untersucht, welche steuerlichen Vergünstigungen unternehmensnahe Stiftungen durch die bisherige Gesetzgebung geschätzt erhalten, ob eine Korrelation zur Gründung unternehmensnaher Stiftungen besteht, die sich explizit im Bildungsbereich engagieren, und welche Sonderrechte unternehmensnahe Stiftungen derzeit im Bereich Steuern genießen, die anderen gemeinnützigen Einrichtungen verwehrt bleiben.

     

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