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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Umsatzsteuerliche Gestaltungsfallen- Teil 3: Nießbrauch -

    | Soll Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen werden, muß der Unternehmer steuerliche Vorgaben berücksichtigen und entsprechende Weichenstellungen vornehmen. Gerade die Umsatzsteuer weist hierbei einige Gestaltungsfallen auf, die bei der Frage, wie Verfügungen unter Lebenden im Vorgriff oder in Ersetzung der Erbfolge vorgenommen werden, zu beachten sind. Der folgende Beitrag erläutert die Übertragung unter Nießbrauchsrechten (zur Geschäftsübertragung im ganzen: ErbBstg 9/98, 12; zur Übergabe einzelner Wirtschaftsgüter: ErbBstg 99, 72; zur Übertragung von Miteigentumsanteilen: ErbBstg 99, 104). |

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