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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Übertragung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

    | Vorweggenommene Erbfolgen sind aus steuerlicher Sicht vor allem sinnvoll, wenn sie zu einer erheblichen Minderung der Steuer­belastung führen. Natürlich können sich vorweggenommene Erbfolgen auch aus anderen Gründen anbieten, zum Beispiel zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Ein nicht gerade gängiger, aber durchaus überlegenswerter Fall ist die Übertragung von Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt. Der folgende Beitrag nennt die erforder­lichen Voraussetzungen und schildert die (steuerlichen) Konsequenzen. |