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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Vermächtnis

    Notiz auf Grundbuchauszug

    | Der unterzeichnete und mit der Jahreszahl versehene schriftliche Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, jemandem Grundstücks(mit)eigentum zuwenden zu wollen, kann ein wirksames Vermächtnis sein, auch wenn daneben weitere letztwillige Verfügungen existieren (OLG Naumburg 28.3.02, 11 U 229/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021718) |