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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Die Koordination von Ansprüchen durch den Unternehmer

    | Ohne vorsorgliche Regelungen treten im Falle der Unternehmensnachfolge vorrangig zwei Probleme auf: Die gesetzliche Erbfolge führt oftmals nicht zu einer interessengerechten Lösung. Zudem wird der Unternehmensnachfolger mit finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben) konfrontiert, die das Unternehmen belasten. Noch zu Lebzeiten muss daher eine Koordination der künftigen Ansprüche auf Grund des Erbfalls erfolgen, deren Durchführung durch begleitende Maßnahmen (Testamentsvollstreckung) zu sichern ist. Dabei sind Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag voneinander abhängig. Die wesentlichen Anstöße kommen sogar aus dem unternehmerischen Bereich, da unterschiedliche Rechtsformen unterschiedlichen Abstimmungsbedarf hervorrufen. |

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