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  • 01.02.2005 | Schenkungsteuer

    Schenkungsteuerliche Folgen bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten

    von ORR Theodor Schneider, Schonach

    Die schenkungsteuerliche Relevanz von Zuwendungen zwischen Ehegatten ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Zwar ist nicht jede Vermögensverschiebung mit einer schenkungsteuerpflichtigen Bereicherung gleichzusetzen, andererseits sind aber Zuwendungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft stehen, nicht ohne weiteres steuerfrei (R 56 ErbStR). Zunehmend interessiert sich die Finanzverwaltung für die schenkungsteuerlichen Folgen, die durch die Zusammenveranlagung von Ehegatten entstehen können. 

     

    1. Freigebige Zuwendung durch Zahlung der ESt-Schulden?

    Die Zusammenveranlagung nach § 26 EStG führt zur Gesamtschuldnerschaft der Eheleute nach § 44 AO. Bezahlt einer der beiden Ehegatten die festgesetzte ESt, so wirkt die Erfüllung der Schuld auch für den anderen. Schenkungsteuerlich stellt sich die Frage, ob der nichtzahlende aber durch Zahlung des anderen von der ESt-Schuld befreite Ehegatte eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung erhalten hat. 

     

    Die Zahlung der Steuerschuld allein führt zunächst noch nicht zu einer Bereicherung des nichtzahlenden Ehegatten, denn der zahlende Ehegatte hat im Innenverhältnis der Ehepartner einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB in Höhe der Hälfte des Schuldbetrags, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Der abweichende Verteilungsmaßstab kann sich aus dem Gesetz, aus einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten, aus Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache ergeben (BGH NJW 00, 1944). 

     

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