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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Pflichtteil

    Grundstücksübertragung an Erfüllungs statt

    | Die Übertragung eines Grundstücks an Erfüllungs statt für den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch erfolgt unentgeltlich. Es liegt kein entgeltlicher Austauschvertrag vor im Sinne eines Verzichtes der auf Geld gerichteten Pflichtteilsforderung gegen die Grundstückshingabe (FG Düsseldorf 8.11.02, 1 K 5974/99 E, rkr., EFG 03, 519). (Abruf-Nr. 031330) |

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