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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Grundbesitzbewertung

    Ist die “Mischbewertung” bei bebauten Grundstücken gesetzmäßig?

    | Die mit dem JStG 1997 in das BewG aufgenommene Bedarfsbewertung sieht für die Feststellung des Grundbesitzwerts von bebauten Grundstücken zwei Bewertungsverfahren vor: i.d.R. das Ertragswertverfahren nach § 146 BewG für alle bebauten Grundstücke, die vermietet sind, und das besondere Bewertungsverfahren nach § 147 BewG für die bebauten Grundstücke, für die eine übliche Miete zum Beispiel mangels ausreichender Vergleichsobjekte nicht zu ermitten ist. Mit gleichlautenden Ländererlassen für die Bewertung in Sonderfällen hat die Finanzverwaltung nun ein drittes Bewertungsverfahren, die sogenannte “Mischbewertung”, eingeführt, das heißt: Vorgesehen ist die Anwendung von § 146 und von § 147 BewG auf dasselbe Grundstück (16.6.97, BStBl I, 859, Tz. 5 ). Die Konsequenzen dieser Bewertung werden in dem folgenden Beitrag beispielhaft aufgezeigt. |

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