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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Ableitung des gemeinen Werts von Stamm- und Vorzugsaktien

    | Die Ermittlung der am Bewertungsstichtag maßgebenden pauschalen Zu- und Abschläge aus den Kurswertlisten unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wertabweichung von an der Börse notierten Stamm- und Vorzugsaktien überschreitet die Grenzen einer rechtlich vertretbaren Schätzung und wird aufgegeben (FinMin Baden-Württemberg 19.4.2000, S 3263/2, DStR 2000, 822). |

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