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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gewerbesteuer auf Entnahmegewinn?

    | Der bei einer Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil beim Erblasser entstehende Gewinn aus der Entnahme des Sonderbetriebsvermögens unterliegt nicht der Gewerbesteuer (BFH 15.3.2000, VIII R 51/98, BStBl II 316, 1159, Abruf-Nr. 000631). |

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