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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Betriebsvermögenfreibetrag

    Abgabe der Erklärung durch den Erben

    | Hat der Schenker die Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrages zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden (BFH 20.3.02, II R 53/99, BStBl II 02, 441). (Abruf-Nr. 020613) |

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