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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · BayObLG

    Zum Beweis mangelnder Testierfähigkeit

    | Ob jemand bei Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nur mittels eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte Anlass geben, an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (BayObLG, Beschluss, 19.4.2000, 1 Z BR 159/99, BayObLG Report 2000, 43, Abruf-Nr. 001099). |

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