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  • · Fachbeitrag · Mittelbare Schenkungen

    Wichtige Anwendungsfälle

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Neben der mittelbaren Grundstücksschenkung spielen mittelbare Schenkungen auch bei Hausrat und bei Gesellschaftsbeteiligungen eine Rolle. Der Beitrag erläutert, wie hier die Besteuerung erfolgt. |

    1. Zuwendung von Gesellschaftsbeteiligungen

    Das ErbStG sieht für betriebliches Vermögen verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor, wenn der Erwerb begünstigten Vermögens 26 Mio. EUR nicht übersteigt:

     

    • einen Verschonungsabschlag von 85 Prozent (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und ggf. einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a Abs. 2 ErbStG) oder