Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Verjährter Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit

    von RA und Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nun gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist, so entschied das FG Schleswig-Holstein). |

    Sachverhalt

    Der Vater (V) des Klägers (S) und dessen Ehefrau (F) errichteten ein notarielles gemeinschaftliches Testament, worin sie sich gegenseitig zu Alleinerben und den S zum Erben des Überlebenden einsetzten (sog. Berliner Testament). Erst verstarb V, dann F. S beerbte die F. In seiner Erbschaftsteuererklärung erklärte er als Nachlassverbindlichkeit einen eigenen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des V. Das Finanzamt (FA) setzte die Erbschaftsteuer fest, ohne diesen Pflichtteilsanspruch zu berücksichtigen. Die Klage war erfolgreich (FG Schleswig-Holstein 4.5.16, 3 K 148/15, Abruf-Nr. 190991, ZEV 16, 404).

    Entscheidungsgründe

    Das FA hat zu Unrecht den vom S als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten Pflichtteilsanspruch bei der Erbschaftsteuerfestsetzung nicht steuermindernd berücksichtigt. Es gelten folgende Grundsätze zur Abziehbarkeit von Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit: