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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung

    Vorbehaltene Rückforderungsrechte: So wirken sie sich auf die Zehnjahresfrist aus

    von RA Berthold von Braunbehrens, FA Erb- und Steuerrecht, und RA Benno von Braunbehrens, München

    | Mittel der Wahl für die langfristige Nachlassplanung sind oft vorgezogene Schenkungen, die im Idealfall durch „Leistung“ den Lauf der Zehnjahresfrist gem. § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB auslösen. Verständlich ist jedoch auch der Wunsch des Erblassers, sich durch vereinbarte Rückforderungsrechte noch ein „Hintertürchen“ offenzulassen. Zentrales Thema ist dementsprechend, ob und wann vorbehaltene Rückforderungsrechte das Vorliegen einer „Leistung“ und damit den Beginn des Fristlaufs hindern. |

    1. Schenkung unter Rückforderungsvorbehalt

    Betrachtet werden drei Fallgruppen:

     

    • Ein gänzliches freies Rückforderungsrecht;