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  • · Fachbeitrag · Auskunftsrechte

    Besondere Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht

    von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und FA Familienrecht, Düsseldorf

    | Das Pflichtteilsrecht gemäß den §§ 2303-2338 BGB verursacht umfangreiche Rechtsprechung. Der nachfolgende Beitrag präsentiert in kompakter Form einige interessante Entscheidungen. |

    1. Ergänzende Auskunft oder nur Versicherung an Eides statt?

    Die Rechtsprechung gibt im Einzelfall vor, ob der Pflichtteilsberechtigte bei unzureichendem notariellem Nachlassverzeichnis auf die eidesstattliche Versicherung des Erben beschränkt ist oder Ergänzungen zum Verzeichnis verlangen kann. Um die Voraussetzungen für eine ergänzende Korrektur zum Notarverzeichnis ging es auch im folgenden Fall:

     

    Das OLG Hamm (9.3.21, 10 U 90/20, Abruf-Nr. 232291) bestätigte in einem Hinweisbeschluss nach § 522 ZPO, dass der Auskunftsanspruch der Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 BGB wegen Auslassungen im Notarverzeichnis der Erbin noch nicht erfüllt und die Erbin zur (ergänzenden) Auskunft verpflichtet ist. Denn das notarielle Nachlassverzeichnis enthielt in diesem Fall unter „C. Schenkungen und sonstige Zuwendungen der Erblasserin im Zeitraum von 10 Jahren vor seinem Ableben an Dritte“ zum fiktiven Nachlass nur die Angaben der Erbin. Es fehlten Angaben zu einem verschenkten Pkw. Offen war auch, inwieweit der Notar bei der Ermittlung des fiktiven Nachlasses eigenständig aktiv war. Hier drängte sich auf, Einsicht in die Kontoauszüge des Erblassers der letzten 10 Jahren zu nehmen und Verfügungen über mögliche Schenkungen zusammenzustellen.