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  • 01.03.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Zweckvermächtnis

    Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Er kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses dessen Zweck bestimmen, er kann es aber auch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen, die Leistung zu bestimmen.