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  • · Fachbeitrag · Minderjährige

    Aspekte der Nachfolgegestaltung bei Minderjährigen

    von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

    | Privatpersonen sind immer stärker dazu veranlasst, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Lebens bewusst zu werden, beispielsweise hinsichtlich der Änderungen des Betreuungsrechts zum 1.1.23, aber auch bezüglich der neuen Grundsätze zur Immobilienwertermittlung. Dies lädt dazu ein, ein vielen Familien immanentes Thema zu betrachten: die besonderen Anforderungen an eine Vermögensnachfolge bei minderjährigen Familienangehörigen. Dazu zwei Themen: |

    1. Minderjährige im Erbfall

    Bereits im Fall einer Familie mit Eltern und einem Kind ist ein Augenmerk auf den Minderjährigen zu legen: Fehlt eine testamentarische Regelung, wird das minderjährige Kind Teil der (gesetzlichen) Erbengemeinschaft. Folge: Der überlebende Ehepartner kann handlungsunfähig werden. In der Erbengemeinschaft ist das Einstimmigkeitsprinzip die Regel und es entsteht oft Streit darüber, ob der überlebende Ehegatte für das Kind das Sorgerecht ausüben und in der Erbengemeinschaft für das Kind entscheiden darf. Denn es besteht zumeist eine Interessenkollision. Selbst eine standardisierte testamentarische Regelung (Stichwort: „Berliner Testament“) wird der vorliegenden Konstellation nicht gerecht, da dem minderjährigen Kind im ersten Erbfall ein Pflichtteilsanspruch zusteht und im zweiten Erbfall, eine Minderjährigkeit vorausgesetzt, die Eltern vorverstorben sind und das minderjährige Kind als Schlusserbe allein für sich steht. Auflösen lassen sich diese Probleme mit drei gestaltenden Maßnahmen:

     

    • Gibt es ein minderjähriges Kind, ist stets eine testamentarische Regelung sinnvoll, insbesondere, um das Kind aus einer Erbengemeinschaft herauszuhalten.