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  • 03.02.2009 | Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge

    Missverständliche Patientenverfügung: Lebensschutz hat grundsätzlich Vorrang

    von RA Ernst Sarres, FA für Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf

    Die Diskussionen um Bedeutung, Umfang, Konkretisierung und verlässliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung werden seit langem intensiv geführt. Zur Klarstellung solcher Grenzfragen wird deshalb eine gesetzliche Regelung gefordert (umfassend zur aktuellen Rechts- und Reformsituation bei der Patientenverfügung Müller, ZEV 08, 583). Wichtige Fragen sind dabei unter anderem, ob  

     

    • eine Patientenverfügung notariell beurkundet sein muss,
    • ihre Wirksamkeit zeitliche Grenzen hat und
    • eine ärztliche Beratung vorausgehen muss.

     

    Anhand eines Falls des AG Siegen wird gezeigt, wie die Rechtsprechung Patientenverfügungen auslegt (RNotZ 08, 351).  

     

    Probleme der Rechtsprechung