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  • 01.06.2007 | Gestaltungspraxis

    Vermögensnachfolge – Gestaltungsaufgabe mit Hindernissen

    von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig

    Die Regelung der Vermögensnachfolge durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) oder im Wege vorweggenommener Erbfolge ist anspruchsvoll. Voraussetzung für den Erfolg ist die Erforschung und Konkretisierung des Willens der Parteien. Es muss eine unter zivil-, steuer- und ggf. sozialrechtlichen Aspekten abgesicherte Vertragsgestaltung erarbeitet werden. Darin liegt die wahre Kunst der Gestaltung. Im folgenden Beitrag werden anhand eines Praxisfalls die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte dargestellt, die zu berücksichtigen sind.  

     

    Beispiel

    Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aus der Ehe sind zwei volljährige Kinder, der Sohn S und die Tochter T hervorgegangen. M, der deutlich älter ist als F, ist Alleineigentümer einer Immobilie (Familienheim). Dieses stand bereits vor der Eheschließung in seinem Eigentum. Der Wert der Immobilie hat sich aber während der Ehe nahezu verdreifacht. Zudem ist M Alleineigentümer einer vermieteten Wohnung (Wohnung 1). M und F sind ferner Miteigentümer einer weiteren vermieteten Wohnung (Wohnung 2). M und F haben folgende Vorstellung: Sie wollen sich testamentarisch in erster Linie gegenseitig absichern. Gleichzeitig soll die erbschaftsteuerliche Belastung so gering wie möglich gehalten werden. Mit Blick auf die bevorstehende Erbschaftsteuerreform haben die Eheleute Befürchtungen, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für sie verschlechtern. Sie sind daher bereit, auch lebzeitige Vermögensübertragungen vorzunehmen und fragen, ob es Sinn macht, dass M zunächst eine ideelle Hälfte an dem Familienheim und an der Wohnung, die bisher in seinem alleinigen Eigentum stehen, auf F überträgt. Die von den Eheleuten in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater gefertigte Vermögensaufstellung sieht wie folgt aus:  

     

     

    M  

    F  

    Verkehrswert  

    Steuerwert  

    Verkehrswert  

    Steuerwert  

    Immobilie  

    1.500.000 EUR  

    900.000 EUR  

     

     

    vermietete Wohnung 1  

    300.000 EUR  

    180.000 EUR  

     

     

    vermietete Wohnung 2  

    100.000 EUR  

    60.000 EUR  

    100.000 EUR  

    60.000 EUR  

    Wertpapiere  

    400.000 EUR  

    400.000 EUR  

     

     

    Hausrat  

    50.000 EUR  

    50.000 EUR  

    50.000 EUR  

    50.000 EUR  

    Verbindlichkeiten  

    ./. 80.000 EUR  

    ./. 80.000 EUR  

     

     

     

    2.270.000 EUR  

    1.510.000 EUR  

    150.000 EUR  

    110.000 EUR  

     

     

    1. Gestaltungsvorschlag

    Stellt man den Versorgungsgedanken des überlebenden Ehepartners in den Vordergrund, bietet sich Folgendes an:  

     

    Gestaltungsvariante 1: Berliner Testament

    F und M errichten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben des Längerlebenden bestimmen – zu gleichen Anteilen.  

     

    Zivilrechtliche Gesichtspunkte